Sonderpäda­gogischer Dienst

Was tut der Sopädie (Sonderpäda­gogischer Dienst)?

Wer ist im Sopädie tätig?

Wie kommen Schüler:innen zum Sopädie?

Unser Sonderpädagogischer Dienst berät und begleitet Eltern und Lehrkräfte in den Grundschulen und weiterführenden Schulen in unserem Einzugsgebiet.

Er ist Ansprechpartner bei Fragen zu langanhaltenden und umfassenden Lernschwierigkeiten in der Grundschule oder weiterführenden Schule.
Er kann dann hinzugezogen werden, wenn trotz vieler Gespräche zwischen Schule und Elternhaus verschiedener Unterstützungsmaßnahmen (z.B.: Angebot der Beratungslehrkraft, Förderunterricht, Differenzierung im Unterricht) außerschulischer Hilfen und Ergo- oder Logopädie), der Lernerfolg eines Kindes weiterhin ausbleibt und das Erreichen des Bildungsziels der Grundschule/Sekundarstufe weiterhin infrage steht.

Gemeinsam wird ein individueller Förderplan erstellt, der den Schüler/die Schülerin im Lernen unterstützen soll. Hierbei werden diagnostische Ergebnisse aus Hospitationen, informellen und standardisierten Verfahren miteinbezogen und die Lernbiografie sowie der Lebenskontext des Kindes berücksichtigt.
Im Schuljahr 2025/26 sind Sabine Rösch und Cornelia Rudelitz unsere Ansprechpartnerinnen im Sonderpädagogischen Dienst.

Wie nehmen Sie Kontakt auf als Eltern/Erziehungsberechtigte?

  • Setzen Sie sich mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes in Verbindung und besprechen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen bzgl. der Lernentwicklung Ihres Kindes. Gemeinsam können sie das gemeinsame weitere Vorgehen besprechen.
  • Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
    Melden Sie sich hierfür telefonisch in der Schule am Kraichbach.

Wie nehmen Sie Kontakt auf als Lehrkräfte?

  • Überprüfen Sie anhand der Checkliste, ob alle pädagogischen Maßnahmen der Möglichkeiten vor Ort bereits unternommen wurden.
  • Melden Sie sich telefonisch im Sekretariat der Schule am Kraichbach oder per Mail bei den zuständigen Lehrkräften und stellen Ihr Anliegen.
  • Gemeinsam mit der Sopädie-Lehrkraft besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Wird der sonderpädagogische Dienst tätig, ist für die Kontaktaufnahme eine Anhörung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für die Durchführung eines Intelligenztests ist zudem deren Einverständnis notwendig.

Zu erhalten hier:

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