Sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren

Das Überprüfungsverfahren

  • Erstrecken sich die Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten eines Kindes/eines Jugendlichen in mehreren Bereichen und über einen langen Zeitraum?
  • Reichen die bisherigen Maßnahmen (schulisch und privat) nicht mehr aus, um den schulischen Erfolg zu sichern und eine gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen zu gewährleisten?

Dann kann ein Antrag auf ein „sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren“ gestellt werden.

  • Die Erziehungsberechtigten füllen den Elternantrag aus und geben diese bei der zuständigen Schule ab. Download Elternantrag
  • Die zuständige Klassenlehrkraft bzw. Kooperationslehrkraft schreibt einen Pädagogischen Bericht. Download Pädagogischer Bericht
  • Die zuständige Schule leitet die Unterlagen ans Staatliche Schulamt Mannheim weiter.
  • Ein SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) und somit eine Sonderschulehrkraft wird beauftragt, ein sonderpädagogisches Gutachten zu verfassen und nimmt in diesem Zuge Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und der Schule/dem Kindergarten auf.
  • Die Ergebnisse werden mit den Erziehungsberechtigten besprochen, der Elternwunsch wird formuliert.
  • Das Staatliche Schulamt stellt auf Grundlage der diagnostischen Ergebnisse aus dem Überprüfungsverfahren ein sonderpädagogischen Bildungsangebot in einem der Förderschwerpunkte fest.

Im Anschluss an die Feststellung werden die Eltern durch das Staatliche Schulamt Mannheim beraten, ob das Kind inklusiv oder an einem SBBZ (wie beispielsweise unserer Schule) beschult werden soll.