Damit wir informiert sind

Wenn Ihr Kind krank ist

Bitte informieren Sie uns sofort, wenn Ihr Kind erkrankt ist.

Wenn Sie die Krankmeldung über das Kontaktformular senden, ist die Entschuldigungspflicht damit vollständig erfüllt. Das geht auch per E-Mail, telefonisch oder schriftlich. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung müssen Sie dann nicht nachreichen.

Wichtig: Die Schule darf im Einzelfall trotzdem eine schriftliche Entschuldigung verlangen.

Beurlaubung (Befreiung vom Unterricht)

Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrkraft eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen genehmigen.
Für eine längere Beurlaubung müssen Sie einen Antrag bei der Schulleitung stellen.

Bitte beachten Sie: Für Ihr Kind besteht Schulpflicht. Deshalb ist eine Beurlaubung direkt vor oder direkt nach den Schulferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/oder Reha-Aufenthalte usw.).

Dafür muss ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin bei der Schulleitung vorliegen.

Krankmeldung

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